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Fähre vor der Küste bei starkem Seegang und Brandung
Reedereien

Fähre verspätet oder ausgefallen: Welche Rechte Sie wirklich haben

Herbst und Winter sind die Zeit der Verspätungen: Sturm, Nebel, ein technischer Defekt, ein Schiff fällt aus. Für Fährpassagiere gilt in der EU seit Dezember 2012 eine eigene Verordnung mit klaren Fristen und Beträgen. Viele kennen sie nicht und lassen Geld liegen. Hier steht, was Ihnen zusteht, wann sich die Reederei auf das Wetter berufen darf – und warum Sie auch bei Sturm nicht leer ausgehen.

Wann die Verordnung gilt

Die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 gilt für Fähren, die in einem Hafen der EU ablegen, und für Fähren aus Drittstaaten in die EU, wenn eine Reederei aus der EU sie betreibt. Über das EWR-Abkommen gilt sie auch in Norwegen. Großbritannien hat die Regeln nach dem Brexit in eigenes Recht übernommen. Für Abfahrten aus britischen Häfen gelten deshalb dieselben Fristen und Prozentsätze.

Ausgenommen sind Schiffe für höchstens zwölf Fahrgäste, Schiffe mit höchstens drei Besatzungsmitgliedern, Verbindungen unter 500 Metern, Ausflugs- und Rundfahrten sowie bestimmte historische Schiffe. Für eine gewöhnliche Autofähre oder einen Schnellkatamaran zwischen zwei Häfen gilt die Verordnung also fast immer.

90 Min Verspätung bei der Abfahrt löst die Rechte aus
7 Tage Frist für die Erstattung
25–50 % Entschädigung bei später Ankunft
80 € Hotel pro Nacht, höchstens drei Nächte

Verspätete Abfahrt: Information, Verpflegung, Hotel

Die Reederei muss Sie so früh wie möglich über eine Verspätung oder einen Ausfall informieren, spätestens 30 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit. Sobald sie bekannt sind, muss sie auch die voraussichtlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten nennen. Verpassen Sie dadurch einen Anschluss, muss sie sich um Informationen zu anderen Verbindungen bemühen.

Verzögert sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten oder fällt die Fahrt aus, haben Sie Anspruch auf Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern es sie gibt oder sie sich beschaffen lassen. Wird eine Übernachtung nötig, muss die Reederei eine Unterkunft an Bord oder an Land stellen und den Weg dorthin und zurück organisieren. Für ein Hotel an Land darf sie die Kosten auf 80 € pro Person und Nacht begrenzen, für höchstens drei Nächte.

Weiterreise oder Geld zurück

Fällt die Fähre aus oder verspätet sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten, haben Sie die Wahl, und zwar schon dann, wenn die Reederei damit rechnen muss. Entweder bringt sie Sie zu vergleichbaren Bedingungen, ohne Aufpreis und so früh wie möglich an Ihr Ziel. Oder sie erstattet den Fahrpreis. Hat die Reise durch die Verspätung ihren Sinn verloren, gehört dazu auch die kostenlose Rückfahrt zum Ausgangshafen.

Die Erstattung muss binnen sieben Tagen erfolgen, bar, per Überweisung oder per Scheck. Erstattet wird der volle Fahrpreis für die nicht genutzten Teile der Reise. Einen Gutschein müssen Sie nicht annehmen: Er ist nur zulässig, wenn Sie zustimmen, und muss dann den vollen Wert haben.

Entschädigung bei verspäteter Ankunft

Kommen Sie verspätet am Ziel an, steht Ihnen zusätzlich eine Entschädigung zu, und zwar auch dann, wenn Sie die Fahrt angetreten haben. Wie viel Verspätung dafür nötig ist, hängt von der planmäßigen Dauer der Überfahrt ab.

Planmäßige Fahrtdauer25 % ab50 % bei mehr alsBeispiele
bis 4 Stunden1 Std Verspätung2 StdPuttgarden–Rødby, Dover–Calais, Helsinki–Tallinn
über 4 bis 8 Stunden2 Std4 StdRostock–Trelleborg, Caen–Portsmouth
über 8 bis 24 Stunden3 Std6 StdTravemünde–Trelleborg, Kiel–Oslo
über 24 Stunden6 Std12 StdTravemünde–Helsinki

Grundlage ist der tatsächlich gezahlte Preis. Bei Hin- und Rückfahrt zählt die Hälfte des Gesamtpreises für die betroffene Fahrt. Die Reederei muss binnen eines Monats nach Ihrem Antrag zahlen. Gutscheine sind nur erlaubt, wenn ihre Bedingungen flexibel sind, und Sie können auf Geld bestehen. Gebühren dürfen nicht abgezogen werden. Beträge bis 6 € muss die Reederei nicht auszahlen, in Großbritannien bis 5 £.

Was das Wetter ändert – und was nicht

Bei Sturm berufen sich Reedereien fast immer auf das Wetter, und das zu Recht: Ein Schiff, das nicht sicher fahren kann, soll im Hafen bleiben. Die Verordnung nimmt Ihnen in diesem Fall aber nur zwei Rechte. Weist die Reederei nach, dass Wetterbedingungen den sicheren Betrieb gefährdet haben, entfallen der Anspruch auf das Hotel und die Entschädigung. Bei der Entschädigung gilt das auch für andere außergewöhnliche Umstände, die sich trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen, zum Beispiel einen Streik oder eine Naturkatastrophe.

Alles andere bleibt: die Information, die Verpflegung während der Wartezeit und die Wahl zwischen Weiterreise und Erstattung. Wer wegen Sturm einen Tag später fährt, bekommt also keine Entschädigung und zahlt das Hotel selbst, kann die Fahrt aber kostenlos umbuchen oder sich den Fahrpreis zurückgeben lassen.

Ihr Rechtandere Ursachengefährliches Wetter
Information spätestens 30 Min nach geplanter Abfahrtjaja
Verpflegung ab 90 Min Wartezeitjaja
Hotel bis 80 € pro Nacht, höchstens 3 Nächtejanein
Weiterreise oder Erstattung ab 90 Minjaja
Entschädigung 25 % oder 50 %ja, außer bei außergewöhnlichen Umständennein

Zwei weitere Ausnahmen sollten Sie kennen. Wurden Sie schon vor dem Ticketkauf über die Verspätung informiert oder haben Sie sie selbst verursacht, entfallen Verpflegung, Hotel und Entschädigung. Und wer ein offenes Ticket ohne feste Abfahrtszeit hat, kann sich auf Verpflegung, Hotel, Weiterreise und Entschädigung nicht berufen. Für Inhaber von Zeit- und Dauerkarten gilt diese Ausnahme nicht.

Fähre mit Rettungsboot an der Hafeneinfahrt
Ob Sturm oder Defekt: Die Wahl zwischen Weiterreise und Erstattung bleibt Ihnen in jedem Fall.

So setzen Sie Ihren Anspruch durch

  1. Belege sichern: Buchungsbestätigung, Bordkarte, ein Foto der Anzeigetafel, die tatsächliche Ankunftszeit und Quittungen für Essen, Taxi und Hotel.
  2. Vor Ort fragen: Verpflegungsgutscheine und Unterkunft bietet die Reederei meist am Terminal an. Wer selbst zahlt, hebt alle Belege auf.
  3. Schriftlich beschweren, innerhalb von zwei Monaten nach dem Reisetag, direkt bei der Reederei. Auch wenn Sie über ein Buchungsportal gebucht haben, richtet sich der Anspruch an die Reederei.
  4. Antwort abwarten: Binnen eines Monats muss die Reederei mitteilen, ob sie die Beschwerde annimmt, ablehnt oder noch prüft. Die endgültige Antwort muss spätestens zwei Monate nach Eingang kommen.
  5. Wenn das nicht hilft: In Deutschland vermittelt die söp – Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Für die Durchsetzung zuständig ist das Eisenbahn-Bundesamt. In den anderen Ländern gibt es jeweils eine eigene nationale Stelle.

Häufige Fragen

Wie viel Entschädigung gibt es bei einer verspäteten Fähre?

25 % des Fahrpreises, wenn Sie mit mindestens einer Stunde Verspätung ankommen und die Überfahrt planmäßig bis zu vier Stunden dauert. Bei vier bis acht Stunden Fahrzeit gilt die Schwelle von zwei Stunden, bei acht bis 24 Stunden drei Stunden, darüber sechs Stunden. Bei mehr als der doppelten Verspätung sind es 50 %.

Bekomme ich Geld zurück, wenn die Fähre wegen Sturm ausfällt?

Ja. Bei einem Ausfall oder mehr als 90 Minuten Verspätung können Sie zwischen kostenloser Weiterreise und Erstattung des Fahrpreises wählen, auch wenn das Wetter die Ursache ist. Wegen Sturm entfallen nur die Entschädigung und das Hotel.

Muss die Reederei ein Hotel bezahlen?

Wenn wegen eines Ausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung nötig wird, ja – außer die Reederei weist nach, dass gefährliches Wetter die Ursache war. Sie darf die Kosten auf 80 € pro Person und Nacht und höchstens drei Nächte begrenzen.

Muss ich einen Gutschein statt Geld annehmen?

Nein. Für die Erstattung ist ein Gutschein nur mit Ihrer Zustimmung zulässig. Auch bei der Entschädigung können Sie auf Geld bestehen.

Bis wann muss ich mich beschweren?

Innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Fahrt stattfand oder hätte stattfinden sollen. Die Reederei muss binnen eines Monats reagieren und spätestens nach zwei Monaten endgültig antworten.

Gelten die Rechte auch für Fähren von und nach England?

Ja. Für Abfahrten aus EU-Häfen gilt die EU-Verordnung, für Abfahrten aus britischen Häfen die britische Fassung mit denselben Fristen und Prozentsätzen. Dort darf die Reederei Entschädigungen bis 5 £ einbehalten.

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